Seit 2015 werden die Zuschüsse für die Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld und den Pflegesachleistungen von den Pflegekassen übernommen. Es entsteht dadurch nur ein geringer Eigenanteil, der über den Entlastungsbetrag §45 b abgerechnet werden kann.
Grundsätzlich setzten sich die Kosten für die Tagespflege aus den Pflegeleistungen der Pflegekassen und dem Eigenanteil zusammen. Die Abrechnung erfolgt als Tagessatz, dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Der Eigenanteil liegt derzeit bei 15,18 Euro täglich pro Person. Dieser ist unabhängig vom
Pflegegrad und gilt für alle Tagesgäste.
Der Eigenanteil kann bis zu einem Betrag von 125 Euro monatlich über die Betreuungsleistungen
(§45 b) abgerechnet werden, sodass Sie 8 Tage im Monat die Tagespflege ohne Zuzahlung besuchen können.